LEISTUNGSSPEKTRUM ADVOKATUR

Meine Schwerpunkte in der Rechtsberatung

Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Er übt seinen Beruf im eigenen Namen sowie auf eigene Verantwortung und Rechnung aus. Er ist an das Anwaltsgeheiminis gebunden. Die mehrjährige juristische Ausbildung ist in einen universitären und praktischen Teil gegliedert. Ich kann Ihnen deshalb eine umfassende rechtliche Beratung garantieren.

Meine Tätigkeit als Anwalt stützt sich einerseits auf das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA)ab. Dieses regelt, wer als Anwältin oder Anwalt in der gesamten Schweiz tätig sein darf. Gleichzeitig legt es einheitliche berufliche Pflichten fest, die für die Berufsausübung in der ganzen Schweiz gelten. Anderseits richtet sich meine Arbeit im Kanton Bern nach dem Kantonalen Anwaltsgesetz (KAG).

Der Anwalt vertritt Sie im Prozessfall vor Gericht. Die prozessuale Vertretung von Klientinnen und Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Gerichten ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten.

Neben der Vertretung vor Gerichten und Behörden sind Anwälte aber vor allem qualifizierte Berater in allen Fragen des Rechts. Sie beraten Private, Unternehmen und auch Behörden. Ein Streit vor Gericht kann sehr schnell teuer werden. Der rechtzeitige Beizug eines Anwalts zur vorausschauenden Klärung von Rechtsfragen und zur Vermeidung von Konflikten kann Ärger vermeiden und Kosten sparen.

 

Aufsicht

Das Gesetz und die Standesregeln stellen hohe Anforderungen an Rechtsanwälte. Die Einhaltung der strengen Vorschriften für die Ausübung des Anwaltsberufs werden durch die kantonale Anwaltsaufsichtsbehörde überwacht.

 

Kosten Advokatur

Weitere Informationen zu unserer Kostenstruktur für anwaltliche Dienstleistungen finden Sie hier.

RECHTSGRUNDLAGEN

Bei der Ausführung meiner anwaltlichen Arbeit unterliege ich

  • den Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbandes vom 10. Juni 2005
  • dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwälte vom 23. Juni 2000
  • dem Schweizerischen Obligationenrecht, Art. 394 ff
  • dem Kantonalen Anwaltsgesetz vom 28. März 2006 (KAG)
  • der Kantonalen Parteikostenverordnung vom 17. Mai 2006 (PKV)

Meine Rechtsgebiete

Ehe- und Familienrecht

  • Trennungen
  • Scheidungen
  • Kindsrecht (Sorgerecht)
  • Vaterschaftsrecht

Erbrecht

  • Erbschaftsklagen
  • Ungültigkeitsklagen
  • Herabsetzungsklagen
  • Erbteilungsklagen

Sachenrecht

  • Nachbarrecht
  • Eigentum und Besitz
  • Bauhandwerkerpfandrechte
  • Dienstbarkeiten

Privates Vertragsrecht

  • Kaufvertragsrecht
  • Mietrecht (Kündigungen, Mieterstreckungen, Mietverträge usw.)
  • Arbeitsrecht (Kündigungen, Arbeitsverträge usw.)
  • Werkvertragsrecht
  • Auftragsrecht
  • Gesellschaftsrecht

Baurecht und öffentliches Recht

  • Baueinsprachen
  • Rechtsverwahrungen
  • Baubeschwerden
  • Steuereinsprachen

Schuldbetreibung und Konkurs