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Revidiertes Erbrecht

Am 1. Januar 2023 ist das revidierte schweizerische Erbrecht in Kraft getreten. Das neue Recht lässt mehr Freiheiten beim frei verfügbaren Erbteil. Zudem gibt es Neuerungen bezüglich Schenkungsfreiheit und im Scheidungsfall. Daher unser Rat: Lassen Sie jetzt Ihre individuelle Situation überprüfen. Für eine Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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