KOSTEN NOTARIAT

Ich setze auf Transparenz.
AUCH WAS DIE KOSTEN UND LEISTUNGEN ANGEHT.

Bei den Kosten für meine Notariatsdienstleistungen ist mir vor allem eines wichtig: maximale Transparenz. Meine Kosten setzen sich aus Gebühren, Honorar und Auslagen zusammen, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Ich informiere meine Klienten selbstverständlich zu Beginn des Auftrags über die zu erwartenden Notariatskosten, Gebühren Dritter und etwaigen Steuern.

Gebühren

Die Gebühren für öffentliche Beurkundungen sind gesetzlich festgelegt. Der dafür in der Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; gültig seit 1. Juni 2021) geregelte Tarif garantiert, dass jeder Kunde für die gleiche notarielle Leistung im ganzen Kanton den gleichen Preis zu bezahlen hat. Unterschieden wird dabei in einen gestaffelten Rahmentarif für Geschäfte mit Vertragswert und einen Tarif nach Zeitaufwand für Geschäfte ohne Vertragswert. Für meine weiteren nebenberuflichen Tätigkeiten stelle ich nach Arbeitsaufwand Rechnung (Honorar).

Ich bin von Gesetzes wegen verpflichtet, die Handänderungssteuern sowie die Eintragungskosten für das Grundbuch und das Handelsregister bei meinen Klienten mittels entsprechenden Kostenvorschussrechnungen einzuziehen und an den Staat weiterzuleiten.

Weiter bin ich verpflichtet, meine Kunden nach Eingang eines Auftrags über die mit dem Geschäft verbundenen, approximativen Kosten zu orientieren. Dies geschieht in der Regel durch Zustellung einer schriftlichen Kostenorientierung zusammen mit dem Versand der ersten Vertragsentwürfe. Bei übersichtlichen Verhältnissen und Geschäften mit klaren Vertragswerten kann ich auf Wunsch auch vor Aufnahme der effektiven Arbeiten über die voraussichtlich anfallenden Kosten orientieren.

Nach Abschluss des Geschäfts erhalten Sie von mir eine detailliert gegliederte Rechnung, die in der Regel folgenden Aufbau aufweist: Gebühren nach GebVN, Honorar nach Arbeitsaufwand, Auslagen, Mehrwertsteuer, Zahlungsverkehr.

Honorare

Für weitere  Leistungen, also unsere nebenberuflichen Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Beurkundung stehen, aber von der Gebühr nicht erfasst sind, stellen wir auf Basis des Schweizerischen Obligationenrechts (OR / Auftrag) ein dem jeweiligen Zeitaufwand entsprechendes Honorar in Rechnung. Dieses Honorar beläuft sich für den Notar aktuell auf CHF 250.00 pro Stunde.

Auslagen

Die durch das jeweilige Geschäft verursachten Auslagen für beispielsweise Kopien, Porti, Telefonkosten oder Zahlungen an Dritte stellen wir ebenfalls separat in Rechnung – gemäss detailgenauer Auflistung.

Gebühren der öffentlichen Hand

In vielen Fällen müssen Gebühren an Ämter und Behörden wie Grundbuchgebühren, Handelsregistergebühren, Gebühr des Regierungsstatthalteramts für Inventaranordnung, Gebühren der Gemeinden für Siegelungsprotokolle oder für die Eröffnung von Testamenten bezahlt werden. Falls diese Gebühren über unser Notariat abgewickelt werden, verrechnen wir sie den Klienten natürlich ebenfalls weiter.

Steuern

Im Zusammenhang mit Notariatsgeschäften fallen verschiedene Steuern an, wie Handänderungssteuern, Erbschaftssteuern oder Grundstückgewinnsteuern. Diese sind zusätzlich zu den Notariatskosten und den Gebühren der öffentlichen Hand von den steuerpflichtigen Klienten zu bezahlen.